ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN der Deutsche System Gemeindschaft
Gegenstand des Vertrages
Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer BGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch Teilnahme der BGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen, entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist, wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird. Die Straight Solution Service LTD. STR.28- MI OKTOMVRIO 5 Bulgaria PETRICH 2850, Deutsche-System-Gemeinschaft (nachfolgend „DSG“), vermittelt zu den im Folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der BGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der BGB-Gesellschaft die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen.
Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz „Treugeber“, die BGB-Gesellschaften kurz „Treunehmer“ genannt.
Vertretung und Bevollmächtigungen
Die DSG wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird DSG bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der deutsche-system-gemeinschaft sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der deutsche-system-gemeinschaft einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.
Treuhänder
Der Treugeber beauftragt einen von der DSG ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen, aber für Rechnung der deutsche-system-gemeinschaft Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen. Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger DSG. Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue BGB-Gesellschaft wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des BGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwaige erzielte Erträge bzw. Gewinne der deutsche-system-gemeinschaft werden gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes Anfordern des Treunehmers oder der DSG zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen. Etwaige noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der deutsche-system-gemeinschaft können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden. DSG sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtig, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.
Beteiligung
Der Treugeber macht der DSG ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der deutsche-system-gemeinschaft. Der Treugeber ermächtigt DSG das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift, auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf, vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der DSG, durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder – ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.
Beteiligungsentgelt
Die Beteiligung an der deutsche-system-gemeinschaft erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil ist den Willkommensunterlagen zu entnehmen. Im Anteilsentgelt sind die an die DSG zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im
Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug der Lastschriften wird im Auftrag des Treugebers von der deutsche-system-gemeinschaft, abgewickelt. Der Treugeber stimmt zu, dass seine Adress- und Bankverbindungsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC) zum Zwecke der Transaktionsabwicklung und Forderungsrealisierung an DSG zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weitergegeben werden und von dieser an dritte Unternehmen übermittelt werden, soweit dies zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs notwendig ist. Zu diesen dritten Unternehmen gehören insbesondere Finanzdienstleister, Banken sowie Serviceprovider, die die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs schaffen.
Auszahlungen / Abrechnungen
Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt. Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht. Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der DSG. Über die vorliegende Anerkennungsregelung wird die DSG den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für die DSG gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurück belastet werden.
Verfall von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der DSG verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der DSG geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.
Sonstige Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt das Recht von Bulgarien.
Widerrufsrecht
Die Vertragsverlängerung kann, unbeschadet der Bestimmung nach §355 Abs. 2 BGB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist gereicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Kundenservice DSG
– Caya Postbox 823 996 – 96035 Bamberg. E-Mail: kundenservice@deutsche-system-gemeinschaft.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können die empfangenen Leistungen nicht zurückgewährt werden, muss insoweit gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufserklärung erfüllt werden.
Stand 01.07.2024

Vertrauen Sie auf unsere transparente Verwaltung, damit Sie sich ganz auf die Vorfreude auf die nächsten Abenteuer konzentrieren können.
Services
Get In Touch
STR.28- MI OKTOMVRIO 5
PETRICH 2850 Bulgaria / Blagoewgrad
- Email: kundenservice@deutsche-system-gemeinschaft.de
- Phone: +35973530504
- Hours: Mon-Fri 9:00AM - 5:00PM